Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Feilitzsch
Änderung des Bebauungsplanes
"Wochenendhausgebiet Kreuzlein" im Gemeindeteil Münchenreuth
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2023, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In der Zeit vom 26.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Änderung FNP - Planungsstand Begründung FNP - Änderung Änderung Bebauungsplan - Planungsstand Begründung Bebauungsplan
"Am Kessel II" in Feilitzsch
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022, für die o.g. Bauleitplanung die öffentliche Auslegung durchzuführen. In der Zeit vom 06.10.2022 bis einschließlich 07.11.2022 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung Begründung Änderung Änderung Bebauungsplan Inkrafttreten
"Am Weidenacker II" in Zedtwitz
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 02. März 2023, für die o.g. Bauleitplanung die öffentliche Auslegung durchzuführen. In der Zeit vom 05. September 2023 bis einschließlich 06. Oktober 2023 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Aufhebung des Bebauungsplanes
"Isaarer Straße" in Zedtwitz
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 08. September 2022, für die o.g. Bauleitplanung die öffentliche Auslegung durchzuführen. In der Zeit vom 26. September 2022 bis einschließlich 25. Oktober 2022 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachung Aufhebung Bekanntmachung Auslegung Begründung Aufhebung Entwurf Aufhebung Bebauungsplan Datenschutz